RECHTLICHE ASPEKTE

„Ist es eigentlich erlaubt, chirurgische Instrumente zu reparieren?“

Es ist vollkommen legitim und für den klinischen Betrieb sogar notwendig und üblich, Instrumente warten und reparieren zu lassen. Hierfür gibt es gesetzliche Bestimmungen:

  • 7 MPBetreibV: Instandhaltung von Medizinprodukten
    Im § 7 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (§ 7 MPBetreibV) sind Wartung, Instandhaltung und Reparatur medizinischer Instrumente genau geregelt.
  • 5 MPBetreibV: Besondere Anforderungen
    Im § 5 der Verordnung (§ 5 MPBetreibV) ist formuliert, dass Reparaturen nur von qualifizierten Personen mit entsprechender arbeitstechnischer Ausstattung durchgeführt werden dürfen.

EMIS Medical erfüllt diese gesetzlichen Anforderungen und ist für die Wartungs-, Instandsetzungs- und Reparaturaufgaben qualifiziert und zertifiziert.